Autostrom
clever kombiniert
1 Der Ökostrom von rhenag ist zertifizierter Ökostrom aus 100 % Wasserkraft. Weitere Informationen finden Sie in unter dem Menüpunkt Energieträgermix und dem Dokument zur Stromkennzeichnung.
2 Neukunde ist, wer nicht von rhenag Rheinische Energie AG in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in der jeweiligen Sparte (Strom, Erdgas, Wärmestrom) mit Energie versorgt wurde.
3 Die eingeschränkte Preisgarantie im Strom gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten und abweichend von Punkt 3.2 der AGB das Entgelt für Netzentgelte und Messstellenbetrieb inkl. Messung. Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Stromsteuer (Regelsatz), Konzessionsabgaben, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, Umlage nach § 18 AbLaV und Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19-StromNEV-Umlage und Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung) sind nicht fest vereinbart. rhenag Rheinische Energie AG nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details finden Sie in den AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches oder hier.
Die eingeschränkte Preisgarantie im Erdgas gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten und abweichend von Punkt 3.2 der AGB das Entgelt für Netzentgelte und Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung. Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Energiesteuer (Regelsatz), Konzessionsabgaben, Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Kosten nach § 26 Abs. 1 Energiesicherungsgesetz und Bilanzierungsumlage sind nicht fest vereinbart. rhenag Rheinische Energie AG nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details finden Sie in den AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Erdgas / Rechtliches oder hier.
4 Alle Preisangaben inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Werte aus Übersichtsgründen z.T. gerundet, Grund- und Verbrauchspreis werden auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöhen sich abschließend um die zum Stichtag gültige Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
5 Für die Belieferung mit Strom für Ihre Stromwärmepumpe, muss Ihre Wärmepumpe mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet sein. Ihrerseits wird somit ein Stromzähler für die Wärmepumpe und ein Stromzähler für Haushaltsstrom benötigt.
6 Ein intelligentes Messsystem (iMS), auch Smart Meter genannt, ist ein digitaler Stromzähler, der mit einem hochsicheren Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway, auch SMGW) ausgestattet ist. Hier haben wir für Sie weitere Informationen zum iMS aufgeführt. Weitere Informationen zum intelligenten Messsystem finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum dynamischer Stromtarif finden Sie in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches oder hier.
7 Der Kosten setzen sich aus drei Preisbestandteilen zusammen: dem Grundpreis (in €/Monat) + dem fixen Arbeitspreis (fester Betrag in ct/kWh) + dem dynamischen Börsenstrompreis (variable Bezugskosten des Stroms am EPEX-Spotmarkt Day-ahead Auktion für Deutschland und Luxemburg, in ct/kWh).
8 Bis das iMS vom Messstellenbetreiber so konfiguriert ist, dass rhenag die erforderlichen Stromverbrauchswerte erhält, ersetzt ein Übergangspreis den Arbeits- und Börsenstrompreis. Der Übergangspreis beträgt 35,13 ct/kWh. Der Grundpreis beträgt 16,00 € pro Monat.
* Pflichtfeld zur weiteren Tarifberechnung.
Mit dem Autostromtarif clever laden und Kosten senken
Mit einem Elektroauto sparen Sie sich den Weg zur Tankstelle und die ständigen Preisschwankungen an der Zapfsäule. Stattdessen können Sie entspannt zu Hause laden. Mit unserem neuen E-Auto Kombistromtarif versorgen Sie nicht nur Ihr Zuhause, sondern auch Ihr Elektroauto mit 100 % Ökostrom1 – und das besonders günstig und unkompliziert. Dabei profitieren Sie auch von reduzierten Netzentgelten12. Möchten Sie mit Ihrem E-Auto noch mehr sparen, sichern Sie sich zusätzlich in wenigen Schritten Ihre 265 Euro THG-Prämie.
stromHEIM Kombi12
Unser Tarif für E-Auto-Fahrer:innen
stromHEIM Kombi12 ist unser Kombitarif für Haushalt und Wallbox. Dieser Tarif ist ideal, wenn Sie Ihr Elektrofahrzeug zuhause laden möchten und über keinen separaten Stromzähler für Ihre Wallbox verfügen. Ihr zusätzlicher Vorteil: eine pauschale Reduzierung Ihrer Netzentgelte auf Ihrer Jahresabrechnung12.
Tarifdetails
- Erstlaufzeit: 12 Monate
- Preisgarantie: 12 Monate eingeschränkte Energiepreisgarantie³
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit
- Laufzeitverlängerung: Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich dieser auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Geltungsbereich: Für Neukunden² mit einem Jahresverbrauch zwischen 1.000 und 50.000 kWh
- Preisdetails: siehe Tarifrechner
- AGB: siehe Downloadbereich
Kein zusätzlicher Zähler für Ihre Wallbox nötig – alles läuft über Ihren bestehenden Stromzähler für den Haushaltsstrom.
Mit Ihrer Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung von reduzierten Netzentgelten profitieren12.
Wir übernehmen die Vermarktung Ihrer THG-Quote – Sie erhalten eine Prämie in Höhe von 265 Euro.

Stromtarif fürs E-Auto: Ihre Vorteile
Ein Rechenbeispiel: So berechnen Sie den Gesamtstromverbrauch mit E-Auto
Mit einem Elektrofahrzeug steigt Ihr Strombedarf:
Bei einem typischen 3-Personen-Haushalt verbrauchen Sie ca. 3.000 kWh/Jahr.
Mit einem E-Auto kann sich der Strombedarf verdoppeln. Dies hängt vom durchschnittlichen Verbrauch des Fahrzeugs und Ihrer jährlichen Fahrleistung ab.
Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 20 kWh/100 km und einer Fahrleistung von 15.000 km/Jahr ergibt sich ein Strombedarf von 3.000 kWh für Ihr E-Auto. Der Gesamtstromverbrauch des Haushalts beträgt somit 6.000 kWh/Jahr.
Weitere Informationen zu Stromverbräuchen gängiger E-Modelle finden Sie in den FAQs.
3000 kWh
3000 kWh
(bei 20 kWh/100 km und 15.000 km/Jahr)
6000 kWh
Netzentgelt-Vorteil: Mit der Wallbox sparen – ganz einfach
Seit dem 01.01.2024 müssen neu installierte Wallboxen mit einer Netzanschlussleistung von mindestens 4,2 kW beim Netzbetreiber angemeldet werden und steuerbar sein. Im Gegenzug sichern Sie sich attraktive Vergünstigungen bei den Netzentgelten – also geringere Stromkosten beim Laden Ihres E-Autos.
Die Steuerung durch den Netzbetreiber betrifft nur die Wallbox und greift nur bei drohender Netzüberlastung. Für Sie bedeutet das: maximale Vorteile bei minimalem Aufwand.

Mit der Installation der Wallbox meldet Ihr Elektriker die Wallbox beim Netzbetreiber an. Zugleich wählen Sie eines der Module aus:
- Modul 1: Pauschale Entlastung von 113 € bis 214 € in unserem Versorgungsgebiet12 bei gemeinsamem Stromzähler für Haushalt und Wallbox. Die genaue Höhe der pauschalen Netzentgeltreduzierung legt der jeweilige Netzbetreiber fest. Wählen Sie unseren Kombitarif stromHEIM Kombi12, wird die pauschale Reduzierung auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen.
- Modul 2: Dauerhaft um 60 % gesenkter Arbeitspreis des Netzbetreibers für den Strom der Wallbox. Dies setzt einen separaten Zähler voraus.
- Modul 3: Auf Wunsch kann Modul 1 mit einem zeitlich gestaffelten Arbeitspreis mit günstigeren Ladezeiten kombiniert werden. Hierfür ist ein intelligentes Messsystem nötig. Modul 3 können Sie bei Ihrem Netzbetreiber anmelden.
Mehr über reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchsanlagen erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

265 Euro THG-Prämie für Ihr E-Auto sichern
Wir vermarkten die THG-Quote Ihres Elektroautos für Sie und zahlen Ihnen jedes Jahr Geld aus. Für das Jahr 2026 beträgt die Prämie 265 Euro! Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Prämie erhalten.
Vorteile von rhenag als Stromanbieter
Besuchen Sie uns vor Ort in unseren Servicestellen. Unser Herz schlägt für die Region: Wir fördern regionale Projekte im Bereich Kultur, Umweltschutz und Wärmewende.
Service rund um die Uhr im rhenag Kundenportal oder in der App. Alle wichtigen Daten jederzeit einsehen, erfassen und ändern – schnell und unkompliziert.
Mit dem rhenag Heimatbonus11 dauerhaft exklusive Rabatte bei vielen regionalen Partnern erhalten - z.B. Familienausflug im Zoo oder Entspannung in der Sauna.

Sie haben Fragen?
Wir helfen gerne! Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns vor Ort.
Häufig gestellte Fragen zum Autostromtarif
Brauche ich für den E-Auto-Tarif stromHEIM Kombi12 einen zweiten Stromzähler?
Für unseren Tarif brauchen Sie keinen separaten Stromzähler für Ihre Wallbox! Der Strom für Ihren Haushalt und Ihr E-Fahrzeug werden gemeinsam abgerechnet. So ersparen Sie sich einen zusätzlichen Stromzähler im Zählerschrank. Oft wäre dann, aus Platzgründen, ein neuer Zählerschrank erforderlich – und der Umbau durch einen Elektriker kostet Sie viel Geld.
Wie berechne ich den jährlichen Stromverbrauch für mein Elektrofahrzeug?
Hier finden Sie eine Formel zur Berechnung des jährlichen Stromverbrauchs Ihres E-Fahrzeugs:
Jährlicher Stromverbrauch (kWh) = (Verbrauch (kWh/100 km) x jährliche Fahrleistung) / 100
Beispiel:
Durchschnittlicher Verbrauch: 20kWh/100km
Durchschnittliche Laufleistung: 15.000km
20*15.000/100 = 3.000 kWh
Wie viel Energie Ihr E-Auto pro 100 km verbraucht, hängt – wie bei Verbrennern auch – von verschiedenen Faktoren ab.
Der ADAC hat auf seiner Internetseite die Herstellerangaben einem Test unterzogen. Im Durchschnitt liegt der tatsächliche Verbrauch bei 20,4 Kilowattstunden (kWh) auf 100 km.
Brauche ich eine Wallbox, um die reduzierten Netzentgelte zu erhalten?
Um unseren Tarif stromHEIM Kombi12 zu nutzen und von pauschal reduzierten Netzentgelten zu profitieren, benötigen Sie eine Wallbox (als steuerbare Verbrauchseinrichtung).
Seit Januar 2024 gilt: Neue Wallboxen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW müssen steuerbar sein. Das heißt, der Netzbetreiber darf im Ausnahmefall – zum Beispiel bei drohender Netzüberlastung – die Ladeleistung vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen (normalerweise laden E-Autos an der heimischen Wallbox mit 11 kW).
Keine Sorge: Auch mit reduzierter Leistung lässt sich in rund 2 Stunden genug Strom für etwa 50 Kilometer Fahrstrecke nachladen.
Der Vorteil für Sie:
Wer eine steuerbare Wallbox nutzt, profitiert von reduzierten Netzentgelten – also spürbar niedrigeren Stromkosten.
Mehr zu den reduzierten Netzentgelten und Ihren Wahlmöglichkeiten finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Muss ich meine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?
Ja, die Anmeldung einer Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber ist verpflichtend. Für Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 11 kW ist zusätzlich eine Zustimmung bzw. Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Wie beantrage ich die Reduzierung meines Netznutzungsentgelts?
Informationen zu den Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Ich habe Wallbox und Wärmepumpe. Kann ich diesen Tarif abschließen?
Ja! Sie können den stromHEIM Kombi12 Tarif abschließen, wenn Sie einen Stromzähler für Ihren kompletten Strombedarf nutzen. Wenn Wallbox und / oder Wärmepumpe ab 2024 installiert wurden, können Sie reduzierte Netzentgelte nutzen. Neben Modul1 (pauschaler Reduzierung in der Jahresabrechnung) könnte Modul 3 (zeitvariabler Arbeitspreis) für Sie lukrativ sein! Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Wird bei mir Steuerungstechnik verbaut?
Eine Wallbox muss gemäß §14a EnWG beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Netzbetreiber hat das Recht in Ausnahmefällen, die die Netzstabilität bedrohen, steuerbare Lasten (dazu gehören u.a. Wallboxen) zeitlich begrenzt zu dimmen. Dazu darf der Netzbetreiber ein Steuerungsgerät (Steuerbox) im Zählerschrank installieren. Dieses kann dann die Wallbox – und zwar nur die Wallbox – dimmen. Der restliche Strombezug Ihres Haushaltes bleibt davon unberührt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Im Gegenzug für diese Steuerungsmöglichkeit erhalten Sie eine Reduktion Ihrer Netznutzungsentgelte. Die drei Wahlmöglichkeiten stellen wir Ihnen in unserem Blogbeitrag vor.
Kann ich mit einem Plug-in-Hybrid ebenfalls den Tarif in Anspruch nehmen?
Ja, das können Sie. Lediglich die THG-Prämie können Sie nicht in Anspruch nehmen. Diese kann nur für rein-elektrische Fahrzeuge beantragt werden.
Was ist der Unterschied zwischen dem Autostromtarif stromHEIM Kombi12 und dem dynamischen Stromtarif?
Der stromHEIM Kombi12 ist ein Tarif mit Fixpreis und eingeschränkter Preisgarantie3. Unabhängig von der Tageszeit und den Strommärkten profitieren Sie von einem gleichbleibenden Strompreis. Beim dynamischen Stromtarif ändert sich der Arbeitspreis in direkter Abhängigkeit des Spotmarkt-Preises. Informationen zum dynamischen Tarif finden Sie hier.
Kann ich mit dem Autostromtarif auch an öffentlichen Ladestationen laden?
Nein. Der stromHEIM Kombi12 ist ein Kombitarif für Zuhause.
Sehe ich in der Abrechnung, wie hoch der Stromverbrauch meines E-Autos ist?
Nein, das wäre nur mit einem separaten Stromzähler für Ihre Wallbox möglich. Ein E-Auto erfasst aber den geladenen Strom und kann Ihnen den Strombezug oder den Verbrauch anzeigen.
Was ist die THG-Prämie und wie beantrage ich diese?
Sie finden alle Informationen zur THG-Prämie gebündelt auf unserer THG-Infoseite.
Gibt es Förderprogramme für Wallboxen?
Der Kauf und die Installation einer Wallbox wird unter gewissen Umständen vom Land NRW gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg.

Strom vom eigenen Dach - für Haushalt und E-Auto
Produzieren und nutzen Sie Ihren eigenen Strom mit einer Photovoltaikanlage. Ihr E-Auto dient als riesiger, mobiler Speicher, mit dem Sie überschüssigen Solarstrom speichern können. Jetzt in wenigen Schritten ein unverbindliches Solarangebot von unseren Experten erhalten.

Öffentliche Ladesäulen von rhenag
Unterwegs laden? Kein Problem! Hier finden Sie unsere rhenag-Ladesäulen.
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1 Der Ökostrom von rhenag ist zertifizierter Ökostrom (Zertifizierung im Jahr 2024) aus 100 % Wasserkraft. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Energieträgermix und dem Dokument zur Stromkennzeichnung.
3 Die eingeschränkte Preisgarantie im Strom gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten und abweichend von Punkt 3.2 der AGB das Entgelt für Netzentgelte und Messstellenbetrieb inkl. konventioneller Messung (für moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMS / „Smart Meter“) können die Kosten abweichen). Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Stromsteuer (Regelsatz), Konzessionsabgaben, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, Umlage nach § 18 AbLaV, § 19 StromNEV-Umlage sind nicht fest vereinbart. rhenag Rheinische Energie AG nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details finden Sie in den AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches oder hier.
11 Der rhenag Heimatbonus ist unser exklusiver Vorteil für rhenag Strom- und/oder Gaskund:innen. Mit dem Heimatbonus erhalten Sie exklusive Rabatte und Preisvorteile bei regionalen Partnern. Um die Rabatte nutzen zu können, müssen sich rhenag Kund:innen in der rhenag Heimatbonus App mit Angabe Ihrer Kundennummer registrieren und erhalten danach Ihre kostenlose digitale Heimatbonus-Vorteilskarte (abrufbar in der App). Weitere Informationen finden sie unter rhenag-energie.de/heimatbonus.
12 Die Pauschale Entlastung beträgt mindestens 80 € (brutto) zuzüglich einer netzbetreiberindividuellen Stabilitätsprämie. Die genaue Höhe der pauschalen Netzentgeltreduzierung legt der jeweilige Netzbetreiber Ihrer Region fest. Die aktuellen pauschalen Reduzierungen der Netzbetreiber in unserem Versorgungsgebiet und weiterführende Informationen, wie Sie Ihren Netzbetreiber finden, haben wir in unserem Blogbeitrag unter rhenag-energie.de/14a-enwg für Sie zusammengetragen.
