Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch als Heizungsgesetz bezeichnet, legt fest, welche Anforderungen an neue Heizungen und die Energieeffizienz von Gebäuden gestellt werden. Es zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren und die Energiewende im Bau- und Immobiliensektor zu fördern. Das Gesetz betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude und stellt klare Anforderungen an die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Besonders wichtig: Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen schrittweise einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien nutzen.
Detaillierte Informationen, aktuelle Regelungen und Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf unserer Erklärseite "Zukunft Heizung".

Ziele und Hintergründe zum GEG
Das GEG soll die Energieeffizienz von Gebäuden steigern und den Einsatz fossiler Energien reduzieren. Es unterstützt die Erreichung der Klimaziele bis 2030 und 2045. Dies geschieht durch:
- Strenge Vorgaben zur Energieeinsparung
- Förderung erneuerbarer Energien wie Solarenergie und Wärmepumpen
- Verpflichtungen bei Sanierungen und Neubauten
Welche Anforderungen gelten bei Bestandsgebäuden und beim Neubau?
- Heizung intakt oder reparabel: Kein Heizungstausch vorgeschrieben.
- Heizung defekt: Übergangslösung nutzen oder freiwillig mit Förderung auf Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen.
- Erneuerbare Energien: Beim Austausch einer Heizung in Bestandsgebäuden gelten Übergangsregelungen. Die Pflicht zur Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien greift in vielen Fällen erst bei einer kommunalen Wärmeplanung oder Neubauten.
- Dämmung: Bestimmte Gebäudeteile wie Dach und Außenwände müssen bei größeren Sanierungen gedämmt werden.
- Im Neubaugebiet: Heizung muss mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Außerhalb von Neubaugebieten: Frühestens ab Mitte 2026 kann die Pflicht in Kraft treten, abhängig von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung.
- Effiziente Gebäudetechnik: Einsatz von Technologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Photovoltaikanlagen, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen.
- Wärmedämmung: Hohe Dämmstandards zur Minimierung von Wärmeverlusten.
Wichtige Änderungen im GEG seit 2024
Seit 2024 gelten verschärfte Anforderungen im GEG, die vor allem den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz von Gebäuden betreffen. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Vorgabe, dass Neubauten ab sofort mindestens 65% ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an den Primärenergiebedarf weiter reduziert, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Auch die Erneuerung von Heizungen spielt eine zentrale Rolle. Bei Bestandsgebäuden gibt es keine generelle Pflicht zur Heizungsmodernisierung. Allerdings müssen ältere Heizkessel unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden (z.B. Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.
Kosten und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes
Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kann, je nach Umfang der Maßnahmen, erhebliche Investitionen erfordern. Besonders bei der Erneuerung von Heizungen und der energetischen Sanierung von Gebäuden entstehen Kosten. Um Bauherren und Eigentümer zu unterstützen, bietet der Staat umfangreiche finanzielle Förderungen an.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bunderförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sanierungs- und Heizungsmodernisierungsmaßnahmen mit Zuschüssen und Krediten. Der maximale Fördersatz beträgt bis zu 70 %, ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden, etwa ein geringes Einkommen oder den schnellen Austausch einer funktionierenden Heizung.
Zuschüsse bei Heizungserneuerung
Wer seine Gasheizung durch ein System ersetzt, das den Anforderungen des GEG Heizungsgesetzes entspricht, kann auf großzügige Zuschüsse zählen. Neben einer Basisförderung von 30% gibt es Zusatzboni, wie z.B. den Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch von Heizungen.
Steuervorteile
Für selbstgenutzte Wohngebäude können Eigentümer bis zu 20 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 €. Dieser Anreiz gilt insbesondere für Maßnahmen wie die Dämmung oder die Installation eines erneuerbaren Heizsystems.
Durch diese Förderungen werden die Anforderungen des Heizungsgesetzes finanziell attraktiv gestaltet und die Belastung für Bauherren deutlich gesenkt. Langfristig sparen Eigentümer zudem durch niedrigere Energiekosten und steigern den Wert ihrer Immobilie.
Möchten Sie mehr über das Gesetz, Fördermöglichkeiten und praktische Umsetzungshilfen erfahren? Dann besuchen Sie gerne unsere ausführliche Themenseite "Zukunft Heizung".
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Häufig gestellte Fragen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Was besagt das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Standards für Neubauten und Bestandsgebäude fest. Es bündelt Vorgaben zur Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu minimieren und den Einsatz fossiler Brennstoffe zu verringern.
Was ändert sich durch das Gebäudeenergiegesetz?
Seit 2024 müssen Neubauten mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Zudem wurden die Anforderungen an den Primärenergiebedarf verschärft. Bei der Erneuerung von Heizungen in Bestandsgebäuden gelten Übergangsregelungen, d.h. die Pflicht zur Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien greift meist erst bei einer kommunalen Wärmeplanung oder Neubauten.
Ist eine Gasbrennwerttherme noch erlaubt?
Ja, Gasbrennwertthermen sind weiterhin erlaubt, jedoch müssen sie bestimmte Effizienzstandards erfüllen. Ab 2024 wird der Einsatz fossiler Heizsysteme eingeschränkt, und bei der Modernisierung ist der Umstieg auf erneuerbare Energien zu prüfen.
Was bedeutet die 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien?
Die 65 %-Vorgabe des GEG bedeutet, dass Neubauten mindestens 65% ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Photovoltaikanlagen decken müssen. Dies soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren.
Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?
Der Staat bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) attraktive Zuschüsse an. Je nach Maßnahme und Einkommen sind Förderungen von bis zu 70% möglich, um den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme zu erleichtern.