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Antworten zu Energiethemen

Häufig gestellte
Fragen

Strom- / Gasvertrag

Welche Kündigungsfristen für meinen Strom- oder Gasvertrag muss ich beachten?

Unsere Tarife haben meist eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Beachten Sie jedoch die Vertragslaufzeit, die bei rhenag Tarifen meist 12, 18 oder 24 Monate beträgt. Diese Informationen finden Sie auch in Ihrer Vertragsbestätigung oder im Kundenportal.

Was ist die eingeschränkte Preisgarantie?

Die eingeschränkte Preisgarantie sichert Ihnen zu, dass bestimmte Preisbestandteile Ihres Strom- oder Gasvertrags für eine festgelegte Laufzeit nicht verändert werden. Ausgenommen davon sind gesetzliche Abgaben, Steuern oder Umlagen, die unabhängig vom Energieversorger festgelegt werden. Diese können sich auch während der Preisgarantie ändern.

Wie setzen sich die Strom- und Gaspreise zusammen?

Die Strom- und Gaspreise bestehen aus mehreren Komponenten:
 

  • Energiebeschaffung: Kosten für Erzeugung oder Einkauf, Vertrieb, Marge
  • Netznutzungsentgelte: Gesetzlich regulierte Gebühr für Betrieb und Ausbau des Strom-/Gasnetzes, Zählergebühren
  • Steuern, Abgaben und Umlagen: Umsatzsteuer, Konzessionsabgabe, Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung (Strom), Offshore-Netzumlage und Umlage für abschaltbare Lasten (Strom), CO2-Abgabe (Gas)

Welche Informationen werden beim Abschluss eines Neuvertrags benötigt?

Für den Abschluss eines Strom- oder Gasvertrags werden folgende Angaben benötigt:
 

  • Persönliche Daten (Name und Adresse)
  • Bankverbindung für die monatlichen Abschläge
  • Zählernummer und aktueller Zählerstand
  • Angaben zum bisherigen Anbieter (Kundennummer, Vertragsnummer).
  • Gewünschter Vertragsbeginn

Muss ich beim Abschluss eines Neuvertrags meinen Altvertrag kündigen und wenn ja, wann?

Beim Abschluss eines Neuvertrags bei rhenag übernehmen wir die Kündigung Ihres Altvertrags. Sie können Ihren Altvertrag auch vorab kündigen, eine Kündigung durch Sie ist aber nicht unbedingt notwendig. Wir empfehlen jedoch, auf die Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Anbieter zu achten, damit Sie wissen, wann der Strom-/Gasanbieterwechsel möglich ist.

Was für einen Strom bekomme ich bei der rhenag?

Der Ökostrom von rhenag ist zertifizierter Ökostrom (Zertifizierung im Jahr 2022) aus 100 % Wasserkraft. Weitere Informationen finden Sie im Energieträgermix und dem Dokument zur Stromkennzeichnung.

Ich habe Fragen zu Bestandteilen meiner Rechnung. Wo bekomme ich Hilfe?

Hilfe und Erklärungen zu Ihrer Strom-, Gas- oder Wasserrechnung erhalten Sie in unserer Rechnungserklärung.

Grundversorgung / Ersatzversorgung

Wieso bin ich in der Ersatzversorgung gelandet?

Sie kommen automatisch in die Ersatzversorgung, wenn Ihr bisheriger Energieversorger insolvent ist oder aus anderen Gründen Ihren Energieliefervertrag gekündigt hat bzw. Ihre Belieferung eingestellt hat. Im Netzgebiet Siegburg ist rhenag der zuständige Grundversorger. Wir versorgen Sie somit im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Ersatzversorgung.

Abschlag

Was ist ein Strom-/Gasabschlag?

Ein Strom- oder Gasabschlag ist der monatliche Teilbetrag, den Sie an uns zahlen, um die Kosten für Ihren jährlichen Energieverbrauch gleichmäßig zu verteilen.

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Ihr monatlicher Abschlag basiert auf Ihrem geschätzten Jahresverbrauch und dem aktuell gültigen Energiepreis. Dabei wird der voraussichtliche Gesamtbetrag Ihrer Energiekosten gleichmäßig auf 12 Monate verteilt.

Die Berechnung berücksichtigt:

  • Vorjahresverbrauch: Falls verfügbar, dient Ihr Verbrauch aus dem letzten Jahr als Grundlage.
  • Haushaltsgröße und Nutzung: Wenn Sie bei uns Neukunde sind, wird der Verbrauch, den Sie uns beim Tarifabschluss übermittelt haben und Durchschnittswerte für Haushalte mit vergleichbarer Größe verwendet.
  • Aktuelle Energiepreise: Diese setzen sich aus dem Arbeitspreis (pro verbrauchter kWh) und dem Grundpreis (monatliche Pauschale) zusammen.

Im 12. Monat erstellen wir die Jahresabrechnung und prüfen, wie viel Sie tatsächlich verbraucht haben. Wir schauen somit, ob der geschätzte Jahresverbrauch mit dem tatsächlichen übereinstimmt.

Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie eine Gutschrift von uns. Haben Sie mehr Energie verbraucht, müssen Sie den Betrag nachzahlen. Wenn Sie doch viel mehr oder weniger Energie verbraucht haben, als geschätzt, passen wir Ihren Abschlag für das nächste Jahr an.

Kann ich meinen Abschlag anpassen?

Sie finden, dass ihr monatlicher Abschlag zu hoch oder zu niedrig ist? Dann können Sie Ihren Abschlag ganz einfach in unserem Kundenportal anpassen.

Zähler & Zählerstand

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Sie können Ihren Zählerstand ganz einfach über unser Online Kundenportal meine.rhenag.de übermitteln - das geht auch ohne Einloggen. Einfach unter "Zählerstandsmeldung" Ihre Kundennummer und Zählernummer eintragen, neuen Wert übermitteln und fertig!

Alternativ können Sie auch in einer unserer Servicestellen vorbeikommen und uns per Formular Ihren Zählerstand zukommen lassen.

Wo finde ich meinen Zähler?

Ihr Strom-, Gas- oder Wasserzähler befindet sich in der Regel im Keller, Hausanschlussraum oder im Flur Ihres Gebäudes. In Wohnungen ist er oft in einem Zählerschrank im Treppenhaus oder in einem eigenen Technikraum untergebracht. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, sind die Zähler häufig zentral für alle Wohneinheiten in einem gemeinsamen Zählerraum installiert.

Sollten Sie Ihren Zähler nicht finden, hilft Ihnen der Vermieter, Hausmeister oder die Hausverwaltung weiter.

Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?

In der Regel reicht es, wenn Sie einmal im Jahr Ihren Zählerstand ablesen. Dies ist wichtig, um zu wissen, wie viel Strom, Gas oder Wasser Sie tatsächlich verbraucht haben. So zahlen Sie auch nur so viel, wie Sie verbrauchen. Wenn die Jahresabrechnung ansteht, bekommen Sie von uns eine Nachricht, dass wir Ihren aktuellen Zählerstand benötigen.

Ein zusätzliches Ablesen und Übermitteln des Zählerstands wird außerdem benötigt bei

  • einem Umzug,
  • einem Tarifwechsel,
  • einer Neuanmeldung
  • oder einer Kündigung.

Kundenportal

Wie kann ich mich im Kundenportal registrieren?

Die Registrierung im rhenag Kundenportal ist in wenigen Schritten abgeschlossen:
 

  1. Klicken Sie auf "Registrieren" auf der Startseite des Kundenportals.
  2. Geben Sie Ihre 9-stellige rhenag-Kundennummer und Ihre Zählernummer ein.
  3. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und vergeben Sie einen Nutzernamen und ein Passwort.
  4. Anmeldung durck Klick auf den Link in der erhaltenen Mail bestätigen.
  5. Fertig! Sie können sich nun im rhenag Kundenportal oder in der App mit Benutzernamen und Passwort einloggen.

Wie kann ich meinen Strom- / Gasvertrag im Kundenportal wechseln?

Durch Klick auf "Tarif ändern" in der Kachel "Vertrag" können Sie Ihren Tarif wechseln. Geben Sie dazu Ihren Jahresverbrauch an und wählen Sie Ihren gewünschten Tarif. Wir prüfen Ihre Anfrage und teilen Ihnen mit, zu wann Sie in den neuen Tarif wechseln können.

Wie kann ich meinen Zählerstand über das Kundenportal übermitteln?

Die Zählerstandsabgabe im Kundenportal ist ganz einfach: Klicken Sie auf "Zählerstandsmeldung" in der Kachel "Zählerstand" und geben Sie Ihren aktuellen Zählerstand an. Klicken Sie abschließend auf "Absenden".

Umzug

Kann ich meinen bestehenden Vertrag bei einem Umzug mitnehmen?

Ja, Sie können den Vertrag an der neuen Adresse weiterführen, wenn diese im rhenag Versorgungsgebiet liegt. Nutzen Sie bei einem bevorstehenden Umzug unseren Umzugsservice und teilen Sie uns Ihren Umzug am besten einen Monat, spätestens jedoch 2 Wochen, vorher mit. Wir kümmern uns um die Ummeldung Ihres Energievertrags bzw. helfen Ihnen gerne weiter, wenn eine Versorgung durch rhenag am neuen Wohnort nicht mehr erfolgen kann.

Preisbremsen, Mehrwertsteuer und Netzentgelte

Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 einige Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die die gestiegenen Kosten im Rahmen der Energiekrise für Haushalte in Deutschland finanziell abferdern sollten.

Diese Hilfsmaßnahmen laufen seit 2024 sukzessive aus. So wurde die vorrübergehende Senkung der Mehrwertsteuer für Gas und Wärme von 19 % auf 7 % nun wie geplant zum 31.03.2024 zurückgenommen. Das heißt, seit dem 01.04.2024 gilt wieder der ursprüngliche Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Desweiteren sind die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen per Gesetz bereits zum 31.12.2023 ausgelaufen und werden nicht mehr verlängert. Die Energiepreisbremsen galten für alle Kundinnen und Kunden seit Januar 2023. Darüber hinaus entfällt die Bezuschussung der Netzentgelte Strom zum 01.01.2024.

Welche Auswirkungen diese aktuellen Entscheidungen der Politik für Sie hat, haben wir hier für Sie in unseren FAQs zusammengefasst.

Was bedeutet das Ende der Energiepreisbremsen für meinen Energiepreis?

Mit dem Ende der Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 werden Ihre Strom-, Gas- und Wärmepreiszahlungen nicht mehr durch einen staatlichen Zuschuss „gedeckelt“.

Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen (bei Strom 40 Cent/kWh, bei Gas 12 Cent/kWh brutto, bei Wärme 9,5 Cent/kWh brutto), ändert sich für Sie nichts.

Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen liegen, bedeutet das, Ihre Energiekosten steigen. Es werden keine staatlichen Zuschüsse mehr gezahlt und Sie zahlen genau das, was vertraglich vereinbart wurde. Sie werden rechtzeitig von uns über Preisänderungen informiert.

Wie funktionierten die Gas- und Wärmepreisbremsen?

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine betrug der Gaspreispreisdeckel12 Centpro Kilowattstunde. Für Fernwärme betrug der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis galt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch musste der normale Marktpreis gezahlt werden.

Für Industriekunden wurde ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Gas-Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Auch hier galt: Für den übrigen Verbrauch zahlten die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung galt auch für Krankenhäuser.

Wir funktionierte die Strompreisbremse?

Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wurde bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies galt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, musste dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch lag der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlten für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt bei Gas und Wärme für mich?

Im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen zu den hohen Energiepreisen für Haushalte, wurde für Gas und Wärme die Mehrwertsteuer vorrübergehend von 19% auf 7% abgesenkt. Diese Absenkung war im Gesetz bis zum 31.03.2024 befristet. Seit dem 01.04.2024 gilt wieder der ursprüngliche Merhwertsteuersatz in Höhe von 19 %.

Ich habe eine Information zu einer Preisänderung Strom zum 01.01.2024 erhalten. Kann der Preis jetzt wegen der Netzentgelterhöhung noch einmal kurzfristig angepasst werden?

Leider ja. Im Regelfall kalkulieren wir Ihren Energiepreis auf Basis der Mitte Oktober veröffentlichten Netzentgelte. Da die Bundesregierung allerdings nun Mitte Dezember die Entscheidung getroffen hat, die bislang wirksamen Zuschüsse für die Übertragungsnetze 2024 zu streichen, erhöhen sich damit auch die Netzentgelte. Wir haben keinen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte. Das hat zur Folge, dass wir den Strompreis für Sie mit diesem geänderten Preisbestandteil gegebenenfalls neu kalkulieren müssen. Wir werden Sie erneut anschreiben und rechtzeitig über Preisänderungen informieren.

Warum kann rhenag die vielen einzelnen Änderungen nicht zusammenfassen und mir eine Information über die künftigen Preise zusenden?

Das würden wir sehr gerne tun. Wir sind jedoch durch gesetzliche Regelungen verpflichtet, Sie zu bestimmten Fristen (zum Beispiel sechs Woche vor einer Preisänderung in der Grundversorgung) zu informieren. Wenn innerhalb dieser Fristen Änderungen auftreten, können wir Sie nur separat informieren. Letztlich dienen diese Regelungen aber der Transparenz Ihnen gegenüber.

Welchen Einfluss haben steigende Netzentgelte auf den Strompreis?

Die Netzentgelte werden von den Netzbetreibern errechnet und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Es handelt sich um einen staatlich regulierten Teil des Energiepreises. Sie sind neben den Beschaffungs- und Vertriebskosten und den staatlichen Umlagen und Steuern ein wesentlicher Preisbestandteil an Ihrem Energiepreis.

Wir haben keinen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte. Eine Erhöhung muss von uns in den Gesamtpreis einkalkuliert und weitergegeben werden.

Was sind die Netzentgelte?

Netzentgelte werden für den Transport von Energie bezahlt. Im Fall der Netzentgelte für Strom gibt es die großen Übertragungsnetz-Transportleitungen, die den Strom von den Erzeugungsanlagen durch ganz Deutschland in die Städte und Gemeinden transportieren. Das sind sozusagen die Stromautobahnen. Der mit hoher Spannung in den Übertragungsnetzen transportierte Strom gelangt über Stromnetze mit geringerer Spannung bis zu den Verbrauchern. Dafür wird er in eine niedrigere Spannung transformiert. Um den Bau und den Betrieb der Stromleitungen zu finanzieren, zahlen alle Kunden Netzentgelte. Diese werden pro genutzte Kilowattstunde in der Stromrechnung berechnet.