Wärmepumpe mit dem richtigen Stromtarif clever betreiben

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Rechtliche Informationen zu den Tarifen (Sternchentexte):
1 Der Ökostrom von rhenag ist zertifizierter Ökostrom aus 100 % Wasserkraft. Weitere Informationen finden Sie in unter dem Menüpunkt Energieträgermix und dem Dokument zur Stromkennzeichnung.
2 Neukunde ist, wer nicht von rhenag Rheinische Energie AG in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in der jeweiligen Sparte (Strom, Erdgas, Wärmestrom) mit Energie versorgt wurde.
3 Die eingeschränkte Preisgarantie im Strom gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten und abweichend von Punkt 3.2 der AGB das Entgelt für Netzentgelte und Messstellenbetrieb inkl. Messung. Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Stromsteuer (Regelsatz), Konzessionsabgaben, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG und Umlage nach § 18 AbLaV sind nicht fest vereinbart. rhenag Rheinische Energie AG nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details finden Sie in den AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches oder hier.
Die eingeschränkte Preisgarantie im Erdgas gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten und abweichend von Punkt 3.2 der AGB das Entgelt für Netzentgelte und Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung. Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Energiesteuer (Regelsatz), Konzessionsabgaben, Kosten nach § 26 Abs. 1 Energiesicherungsgesetz und Bilanzierungsumlage sind nicht fest vereinbart. rhenag Rheinische Energie AG nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details finden Sie in den AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Erdgas / Rechtliches oder hier.
4 Alle Preisangaben inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Werte aus Übersichtsgründen z.T. gerundet, Grund- und Verbrauchspreis werden auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöhen sich abschließend um die zum Stichtag gültige Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
5 Für die Belieferung mit Strom für Ihre Stromwärmepumpe, muss Ihre Wärmepumpe mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet sein. Ihrerseits wird somit ein Stromzähler für die Wärmepumpe und ein Stromzähler für Haushaltsstrom benötigt.
6 Ein intelligentes Messsystem (iMS), auch Smart Meter genannt, ist ein digitaler Stromzähler, der mit einem hochsicheren Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway, auch SMGW) ausgestattet ist. Hier haben wir für Sie weitere Informationen zum iMS aufgeführt. Weitere Informationen zum intelligenten Messsystem finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum dynamischer Stromtarif finden Sie in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches oder hier.
7 Der Kosten setzen sich aus drei Preisbestandteilen zusammen: dem Grundpreis (in €/Monat) + dem fixen Arbeitspreis (fester Betrag in ct/kWh) + dem dynamischen Börsenstrompreis (variable Bezugskosten des Stroms am EPEX-Spotmarkt Day-ahead Auktion für Deutschland und Luxemburg, in ct/kWh). 
8 Bis das iMS vom Messstellenbetreiber so konfiguriert ist, dass rhenag die erforderlichen Stromverbrauchswerte erhält, ersetzt ein Übergangspreis den Arbeits- und Börsenstrompreis. Der Übergangspreis beträgt 35,13 ct/kWh. Der Grundpreis beträgt 16,00 € pro Monat.
* Pflichtfeld zur weiteren Tarifberechnung.

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Tarifdetails
Über den Tarif

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Allgemeine Details
Börsenstrompreis: -
Arbeitspreis: -
Arbeitspreis des Übergangspreises: -
Laufzeit: -
Grundpreis: -
Kündigungsfrist: -
Weitere Informationen
Geltungsbereich: -
Preisdetails: siehe Tarifergebnis

Wärmepumpe clever betreiben und mit dem passenden Wärmepumpen Stromtarif sparen

Der Wechsel zur Wärmepumpe ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiges Heizen. Damit sich diese Entscheidung langfristig auszahlt, braucht es mehr als nur moderne Heiztechnik: Ein Stromtarif, der auf den Betrieb von Wärmepumpen ausgelegt ist, sorgt für Effizienz und Planungssicherheit.​

​Egal, ob Ihre Wärmepumpe über einen separaten Zähler oder über den gleichen Zähler wie Ihr Haushaltsstrom läuft: Mit unseren Tarifen finden Sie die passende Lösung für Ihre Einbausituation und den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben – ganz einfach über unseren Tarifrechner.

stromWÄRME12

Für Wärmepumpen mit separatem Zähler vor 01.01.2024

Unser bewährter Wärmestromtarif für alle, die ihre Wärmepumpe über einen separaten Zähler betreiben. Jetzt einfach wechseln!

  • ... Sie eine Wärmepumpe mit separatem Zähler haben.
  • ... Ihre Wärmepumpe vor dem 01.01.2024 installiert wurde.
  • ... Sie günstigeren Strom speziell für Ihre Wärmepumpe haben möchten.

stromWÄRME Connect12

Für Wärmepumpen mit separatem Zähler ab 01.01.2024

Für Wärmepumpen, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind.​ Profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten12!

  • ... Sie eine Wärmepumpe mit separatem Zähler haben.
  • ... Ihre Wärmepumpe mit über 4,2 kW Netzanschlussleistung nach dem 01.01.2024 installiert wurde.
  • ... Sie von reduzierten Netzentgelten in Höhe von 60% profitieren möchten. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
  • ... Sie günstigeren Strom speziell für Ihre Wärmepumpe haben möchten.

stromHEIM Kombi12

Kombitarif für Haushaltsstrom & Wärmepumpe

Für Haushalte mit nur einem Stromzähler: Wärmepumpe und Haushaltsstrom in einem Tarif – bequem und effizient.

  • ... Ihr Haushaltsstrom und Ihre Wärmepumpe über einen gemeinsamen Stromzähler laufen.
  • ... Sie von einem günstigeren Strompreis für Vielverbraucher profitieren möchten.
  • ... Sie von pauschal reduzierten Netzentgelten profitieren möchten. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
  • ... Sie vielleicht noch weitere Stromverbraucher, wie Wallbox oder Klimaanlage, haben, die ebenfalls über denselben Zähler laufen.
Icon einer orangenen Glühbirne

Ihre Wärmepumpe wurde ab dem 01.01.2024 installiert?

Dann gilt für Sie die Neufassung des §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Für die Steuerbarkeit Ihrer Wärmepumpe erhalten Sie dauerhaft reduzierte Netzentgelte - pauschal, prozentual oder durch zeitvariable Netzentgelte, je nach Voraussetzung und Modul. Wie es funktioniert, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Mehr erfahren

Zum günstigen Wärmestrom mit rhenag: So geht's

Egal ob separater oder gemeinsamer Stromzähler

​Egal ob mit separatem Zähler, kombiniert mit Haushaltsstrom oder mit steuerbarer Technik nach §14a EnWG – bei uns finden Sie für jede Wärmepumpe den passenden Tarif. Klar, einfach und optimal auf Ihre Situation zugeschnitten.

Wärmestromtarif finden und bestellen

Geben Sie Ihre Postleitzahl und den Jahresverbrauch ein – unser Tarifrechner fragt automatisch ab, ob Ihre Wärmepumpe über einen separaten Zähler läuft oder zusammen mit dem Haushaltsstrom gemessen wird. Auf dieser Basis schlagen wir Ihnen direkt den passenden Tarif vor.

Rund um die Uhr günstig heizen

Wir teilen Ihnen den Belieferungsbeginn per Mail mit. Ab dann heizen Sie rund um die Uhr mit Ökostrom1 und zu einem günstigeren Strompreis. Nutzen Sie unser Kundenportal für 24/7 Service und unseren exklusiven Heimatbonus11!

Vater, Mutter und Tochter liegen mit ihrem Hund auf dem Sofa ihres Holzhauses und durch das große Fenster sieht man einen verschneiten Wald.

Ihre Wärmestrom Vorteile im Überblick

Günstige Stromtarife für Wärmepumpen
Für jede Einbausituation der passende Tarif
Von reduzierten Netzentgelten profitieren12
Ökostrom aus 100 % Wasserkraft1
Heimatbonus: Exklusive regionale Rabatte11
24/7 Verwaltung im Kundenportal
Persönlicher Service vor Ort
Papierloser Abschluss

Reduzierte Netzentgelte mit der Wärmepumpe - so geht's

Wärmepumpen, die ab dem 01.01.2024 neu installiert sind, müssen beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden. So können sie im Ausnahmefall gesteuert werden, also ihre Leistung vorübergehend begrenzt werden, um die Netzstabilität zu sichern. Dafür erhalten Sie als Wärmepumpenbesitzer eine dauerhafte Reduzierung der Netzentgelte.

Die Steuerung durch den Netzbetreiber betrifft nur die Wärmepumpe und greift nur bei drohender Netzüberlastung. Für Sie bedeutet das: maximale Vorteile bei minimalem Aufwand.

Wärmepumpe Installateur Beratung

Es stehen drei Module zur Auswahl, mit denen Sie Ihre Netzentgelte senken können:
 

  • Modul 1: Pauschale Entlastung von 113 € bis 214 € in unserem Versorgungsgebiet12 bei gemeinsamem Stromzähler für Haushalt und Wärmepumpe. Die genaue Höhe der pauschalen Netzentgeltreduzierung legt der jeweilige Netzbetreiber fest. Wählen Sie unseren Kombitarif stromHEIM Kombi12, wird die pauschale Reduzierung auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen.
     
  • Modul 2: Hat Ihre Wärmepumpe einen separaten Zähler, können Sie Modul 2 mit dauerhaft gesenktem Arbeitspreis des Netzbetreibers nutzen. In diesem Fall zahlen Sie nur 40% des Netzentgelts und die Grundgebühr des Netzbetreibers entfällt. Das lohnt sich besonders bei hohem Verbrauch. In unserem Tarif stromWÄRME Connect12 profitieren Sie von den reduzierten Netzentgelten des Moduls 2.
     
  • Modul 3: In Kombination mit Modul 1 kann Modul 3 mit einem zeitlich variablen Netzarbeitspreis genutzt werden. Hier gibt es feste Zeitfenster mit günstigen, normalen und erhöhten Arbeitspreisen des Netzbetreibers. Voraussetzung hierfür ist ein intelligentes Messsystem. Modul 3 können Sie bei Ihrem Netzbetreiber anmelden.

Mehr über reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchsanlagen erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Zum Blogbeitrag

Was unseren Wärmestrom auszeichnet

Faire Preise

Mit unseren Wärmestromtarifen setzen wir auf Verlässlichkeit und Transparenz: Stabile Konditionen, klare Vertragsbedingungen und ein Service, der Sie zuverlässig durch die Heizsaison begleitet.

Nachhaltig

Unsere Stromtarife sind zertifiziert und bestehen zu 100 % aus klimafreundlicher Wasserkraft1. Mit rhenag schonen Sie die Umwelt und unterstützen nachhaltige Projekte, wie den rhenag Zukunftswald.

Heimatbonus

Profitieren Sie als rhenag Kund:in von exklusiven Preisvorteilen11 bei vielen beliebten Freizeitangeboten in Ihrer Region. Einfach in der Heimatbonus App anmelden und sparen!

Lächelnde Frau im gelben Pulli sitzt mit einem Formular auf der Couch und schaut gleichzeitig auf ihr Handy.

Jetzt zum passenden Wärmestromtarif wechseln

Unsere Wärmestromtarife passen zu unterschiedlichen Einbausituationen. Finden Sie im Tarifrechner das passende Angebot – bei Fragen helfen unsere Servicestellen jederzeit persönlich weiter.

Tarif berechnen

Sie haben Fragen zum Thema reduzierte Netzentgelte bzw. Neuanlagen nach dem 01.01.2024?

Kontaktieren Sie uns gern über das Formular - wir melden uns bei Ihnen!

Datenschutz:

Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Wir schützen Ihre Daten und bitten entsprechend den aktuell datenschutzrechtlichen Gesetzen und Verordnungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stets um Ihre Einwilligung, sofern diese erforderlich ist.

Weitere Informationen zum Umgang von rhenag Rheinische Energie AG mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie unter rhenag-energie.de/datenschutz.

*Pflichtfeld

Häufig gestellte Fragen zum Wärmepumpenstrom

Wärmepumpenstrom ist ein spezieller Stromtarif für Wärmepumpen. Dieser Tarif ist günstiger als ein Standardstromtarif für Haushaltsstrom, da Wärmepumpen als energieeffiziente Heizungstechnologie gefördert werden.

Unsere Wärmepumpenstromtarifen sind für alle Situationen geeignet: Ob mit separatem Zähler für Ihre Wärmepumpe oder ohne. Geben Sie einfach im Tarifrechner an, ob Sie einen separaten Zähler nutzen oder nicht. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresstromverbrauch ein. Beim gemeinsamen Zähler geben Sie Ihren Stromverbrauch inklusive Strombedarf der Wärmepumpe ein. Im nächsten Schritt zeigt unser Tarifrechner passende Wärmepumpenstromtarife an, die Sie bequem in wenigen Schritten online abschließen können.

Für unsere Wärmepumpenstromtarife benötigen Sie nicht zwingend einen separaten Zähler. Unser Kombistromtarif stromHEIM Kombi12 für Haushaltsstrom und Wärmepumpe ist genau für diesen Fall geeignet.

Um festzustellen, ob Sie einen oder zwei Stromzähler haben, können Sie Ihre letzte Stromrechnung oder das Übergabeprotokoll Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses überprüfen. Dort sind die Zählernummern aufgeführt, die Sie dann mit den Nummern auf den Zählern selbst abgleichen können. Wenn Sie zwei Zählernummern auf der Rechnung finden, haben Sie wahrscheinlich zwei Zähler.

Diesen Tarif können Sie nutzen, wenn Ihre Wärmepumpe ab dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wurde und eine Netzanschlussleistung >4,2 kW aufweist. Dann gelten automatisch die Regelungen des § 14a EnWG.

Auch bestehende Anlagen, die vor dem 01. Januar 2024 installiert wurden, können diesen Tarif nutzen, sofern Sie beim Netzbetreiber selbst einen freiwilligen Wechsel in die neue Regelung beantragt haben und ein entsprechendes § 14a-Modul hinterlegt wurde. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber.

In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr dazu.

Ja, Sie können sowohl Wärmepumpenstrom als auch Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage nutzen. Der Überschussstrom aus Ihrer Photovoltaikanlage kann in das Netz eingespeist oder für den Betrieb der Wärmepumpe verwendet werden.

Ja, Sie können Ihren Wärmepumpenstrom und Ihren Haushaltsstrom von zwei unterschiedlichen Stromversorgern beziehen. Laufen jedoch beide Stromtarife über uns, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
 

  • Alles auf einer Rechnung
  • Ein Ansprechpartner für alle Stromthemen
  • Alles in einem Kundenportal
  • Service-Center vor Ort oder telefonisch in Siegburg

Wenn Sie einen separaten Zähler für Ihre Wärmepumpe haben, müssen Sie Ihren Haushaltsstromtarif nicht kündigen. Sie können bei rhenag einen Stromtarif speziell für Ihre Wärmepumpe abschließen. Falls Wärmepumpe und Haushaltsstrom über einen gemeinsamen Zähler laufen, können Sie unseren Kombistromtarif nutzen. In dem Fall kündigen wir auch gerne Ihren alten Stromvertrag für Sie.

Zuerst sollte festgestellt werden, ob Ihre Wärmepumpe über einen separaten Zähler verfügt. Wenn das der Fall ist, können Sie im Tarifrechner zwischen zwei Wärmestromtarifen wählen:
 

  • stromWÄRME12 für Wärmepumpen mit separatem Zähler und Installation vor dem 1. Januar 2024
  • stromWÄRME Connect12 für Wärmepumpen mit separatem Zähler und Installation ab dem 1. Januar 2024

Diese Unterscheidung wird gemacht, um festzustellen, ob Ihre Wärmepumpe unter das aktuelle Gesetz für steuerbare Verbrauchseinrichtungen fällt (Wärmepumpen mit Installation ab dem 1. Januar 2024). Sofern Sie mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung im Sinne des §14a EnWG in Verbindung mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur abgeschlossen haben, profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr dazu.

Unser Tarif stromWÄRME12 ist geeignet für Sie, wenn ...

  • ... Sie eine Wärmepumpe mit separatem Zähler haben,
  • ... Ihre Wärmepumpe vor dem 1. Januar 2024 installiert wurde und
  • ... Sie günstigeren Strom speziell für Ihre Wärmepumpe haben möchten.

Unser Tarif stromWÄRME Connect12 ist geeignet für Sie, wenn ...

  • ... Sie eine Wärmepumpe mit separatem Zähler haben,
  • ... Ihre Wärmepumpe nach dem 1. Januar 2024 installiert wurde,
  • ... Sie dadurch von reduzierten Netzentgelten (Modul 2) profitieren möchten und
  • ... Sie günstigeren Strom speziell für Ihre Wärmepumpe haben möchten.

Unser Tarif stromHEIM Kombi12 ist geeignet für Sie, wenn ...

  • ... Ihr Haushaltsstrom und Ihre Wärmepumpe über einen gemeinsamen Stromzähler laufen,
  • ... Sie von einem günstigeren Strompreis für Vielverbraucher profitieren möchten,
  • ... Sie von pauschal reduzierten Netzentgelten (Modul 1) profitieren möchten und
  • ... Sie gegebenenfalls weitere Stromverbraucher, wie Wallbox oder Klimaanlage, haben.

Nähere Informationen zu den reduzierten Netzentgelten finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Wärmepumpe vor einem weißen Haus, umgeben von saftig grünen Pflanzen und Gras.

Wärmepumpe mit Rundum-Sorglos-Service

Machen Sie mit uns Ihr Wärmeupgrade. Wir bieten Ihnen Wärmepumpen zur Pacht mit Rundum-Sorglos-Service an - ohne Anschaffungskosten und inklusive Installation, Reparatur und Wartung. Modernisieren Sie und sparen Sie Energie und Kosten!

Zum Wärmepumpenangebot
Junges Paar mit Laptop steht vor einem gelben Hintergrund.

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1 Der Ökostrom von rhenag ist zertifizierter Ökostrom (Zertifizierung im Jahr 2024) aus 100 % Wasserkraft. Weitere Informationen finden Sie in unter dem Menüpunkt Energieträgermix und dem Dokument zur Stromkennzeichnung.

3 Die eingeschränkte Preisgarantie im Strom gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten und abweichend von Punkt 3.2 der AGB das Entgelt für Netzentgelte und Messstellenbetrieb inkl. konventioneller Messung (für moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMS / „Smart Meter“) können die Kosten abweichen). Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Stromsteuer (Regelsatz), Konzessionsabgaben, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, Umlage nach § 18 AbLaV, Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV-Umlage und Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung) sind nicht fest vereinbart. rhenag Rheinische Energie AG nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details finden Sie in den AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches oder hier.

11 Der rhenag Heimatbonus ist unser exklusiver Vorteil für rhenag Strom- und/oder Gaskund:innen. Mit dem Heimatbonus erhalten Sie exklusive Rabatte und Preisvorteile bei regionalen Partnern. Um die Rabatte nutzen zu können, müssen sich rhenag Kund:innen in der rhenag Heimatbonus App mit Angabe Ihrer Kundennummer registrieren und erhalten danach Ihre kostenlose digitale Heimatbonus-Vorteilskarte (abrufbar in der App). Weitere Informationen finden sie unter rhenag-energie.de/heimatbonus.

12 Die Pauschale Entlastung beträgt mindestens 80 € (brutto) zuzüglich einer netzbetreiberindividuellen Stabilitätsprämie. Die genaue Höhe der pauschalen Netzentgeltreduzierung legt der jeweilige Netzbetreiber Ihrer Region fest. Die aktuellen pauschalen Reduzierungen der Netzbetreiber in unserem Versorgungsgebiet und weiterführende Informationen, wie Sie Ihren Netzbetreiber finden, haben wir in unserem Blogbeitrag unter rhenag-energie.de/14a-enwg für Sie zusammengetragen.