

Montagmorgen um sieben Uhr. Die Wärmepumpe läuft, das E-Auto lädt. Ganz automatisch. Und während der Tag beginnt, sparen Sie ganz nebenbei bei Ihren Stromkosten. Klingt gut? Möglich macht das ein eher technischer Paragraf, von dem bislang nur wenige gehört haben: §14a des Energiewirtschaftsgesetzes, kurz EnWG.
In diesem Beitrag erklären wir, was genau dahintersteckt, welche Rolle Netzbetreiber dabei spielen und wie Sie als Kundin oder Kunde davon profitieren können.
Wärmepumpen, Stromspeicher und Wallboxen werden immer häufiger genutzt. Das ist gut fürs Klima, erhöht aber gleichzeitig die Belastung der Stromnetze. Um den Ausbau solcher Geräte zu fördern und gleichzeitig die Netzstabilität zu sichern, hat der Gesetzgeber §14a EnWG eingeführt. Er erlaubt es Netzbetreibern, steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Ausnahmefall zu regeln, also Ihre Leistung vorübergehend zu begrenzen. Dazu müssen Betreiber der betroffenen Anlagen Vereinbarungen zur netzorientierten Steuerung mit dem Netzbetreiber treffen.
Dafür erhalten Kundinnen und Kunden eine spürbare Entlastung bei den Netzentgelten. Und das dauerhaft. Ganz gleich, ob der Netzbetreiber tatsächlich eingreifen musste oder nicht.
Der Abschluss der Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung ist verpflichtend für den Betrieb steuerbarer Verbrauchseinrichtungen mit einer Anschlussleistung über 4,2 Kilowatt, die ab dem 1. Januar 2024 neu installiert wurden. Dazu zählen Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos, Batteriespeicher und Klimaanlagen, wenn sie an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.
Viele fragen sich, ob das bedeutet, dass plötzlich kein Strom mehr fließt. Die Antwort ist: Nein. Der Netzbetreiber darf im Fall einer drohenden Überlastung lediglich die Leistung einzelner Geräte kurzzeitig begrenzen. Dabei gilt eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt, sodass Ihre Wärmepumpe weiterhin Wärme liefert und Ihr Elektroauto weiter geladen wird. Der Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
Damit Sie als Anlagenbetreiberin oder -betreiber für Ihre Flexibilität belohnt werden, stehen Ihnen drei Module zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Netzentgelte senken können.
Das ist die unkomplizierteste Variante. Sie erhalten eine jährliche Pauschale, die direkt auf Ihrer Jahresabrechnung gutgeschrieben wird. In unserem Versorgungsgebiet liegt diese zwischen 113 und 214 Euro, je nach Netzbetreiber. Diese Variante eignet sich besonders für Haushalte mit nur einem Stromzähler, zum Beispiel für E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer mit durchschnittlicher Fahrleistung.
Tipp: Welcher Netzbetreiber für Ihre Region zuständig ist, können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl auf der Website der Verteilnetzbetreiber vnbdigital.de prüfen.
Die pauschale Reduzierung erscheint auf Ihrer Jahresabschlussrechnung. Wenn Sie bei der Installation und Anmeldung Ihrer steuerbaren Anlage Modul 1 ausgewählt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Falls Sie nichts aktiv ausgewählt haben, wird Ihnen automatisch Modul 1 zugewiesen.
Sie sind sich nicht sicher, welches Modul gewählt wurde? Dann schauen Sie ganz einfach auf Ihrer Anmeldebestätigung oder ihrer Jahresabrechnung nach.
Modul 2 richtet sich an Haushalte mit separatem Zähler für die Wärmepumpe oder ein anderes steuerbares Gerät. Hier entfällt die Grundgebühr beim Netzbetreiber für diesen Zähler. Zudem wird der Arbeitspreis deutlich gesenkt. Sie zahlen nur 40 Prozent des Netzentgelts. Das lohnt sich besonders bei hohem Verbrauch, etwa für Heizstrom.
Für die Nutzung des Moduls 2 haben wir einen speziellen Stromtarif: stromWÄRME Connect12. Hier ist die prozentuale Reduzierung des Netzentgelts auf 40 Prozent bereits im Tarifrechner enthalten. Vorausgesetzt: Sie haben einen separaten Zähler und das Gerät ist beim Netzbetreiber angemeldet.
Modul 3 bringt zeitvariable Netzentgelte ins Spiel. Der Netzbetreiber unterscheidet dabei zwischen günstigen, normalen und teureren Zeitfenstern. Wer den Stromverbrauch in günstige Phasen verlegt, kann zusätzlich sparen. Das funktioniert über ein intelligentes Messsystem, das Ihre Verbräuche zeitgenau erfasst. Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 gewählt werden.
Hier haben wir die zeitvariablen Netz-Arbeitspreise einiger Netzbetreiber für Sie zusammengetragen:
Hier haben wir die zeitvariablen Arbeitspreise einiger Netzbetreiber für Sie zusammengetragen.
Wichtig: der Arbeitspreis eines gewählten Stromtarifs beinhaltet weitere Kostenfaktoren. Die Abweichung vom Standard-Arbeitspreis des Netzbetreibers ergibt Ihre Ersparnis bzw. Erhöhung (in ct/kWh).




Sind die Voraussetzungen für Modul 3 erfüllt, können Sie Modul 3 bei Ihrem Netzbetreiber beantragen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Netzbetreiber für Ihre Region zuständig ist, können Sie das durch Eingabe Ihrer Postleitzahl auf der Website der Verteilnetzbetreiber vnbdigital.de prüfen.
Hier haben wir die Websites der Netzbetreiber unseres Versorgungsgebiets für Sie zusammengetragen:
Für Haushalte mit nur einem Stromzähler ist Modul 1 eine einfache Möglichkeit, Stromkosten zu senken. Wer eine Wärmepumpe mit separatem Zähler betreibt, ist mit Modul 2 gut beraten. Die Kombination aus Modul 1 und 3 ist ideal, wenn Sie Ihren Stromverbrauch flexibel in günstigere Zeiträume verschieben können – zum Beispiel beim nächtlichen Laden des Elektroautos.
Die Vereinbarung wird in der Regel automatisch mit Anmeldung durch den Installateur beim Netzbetreiber geschlossen. Die Anmeldung erfolgt ganz unkompliziert und Ihr Installateur stößt in der Regel alle relevanten Schritte an. Nach dem Einbau Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung meldet Ihr Installateur sie bei Ihrem Netzbetreiber an. Dabei spricht Ihr Installateur mit Ihnen ab, welches Modul ausgewählt werden soll. Sind Sie sich nach dem Einbau nicht sicher, welches Modul ausgewählt wurde, können Sie dies auf Ihrer Anmeldebestätigung oder ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung prüfen.
Für die Steuerung der Verbrauchseinrichtung muss diese mit den notwendigen technischen Mess- und Steuerungssystemen ausgestattet sein. Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung muss grundsätzlich an das intelligente Messsystem angebunden werden können. Für den Einbau ist Ihr Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zuständig. Sobald Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet wurde und somit die Beauftragung zum Einbau der erforderlichen Mess- und Steuerungssysteme erfolgt ist, haben Sie Ihren Part erfüllt und können von den reduzierten Netzentgelten profitieren. Der Netzbetreiber ist dann für den Einbau der Mess- und Steuerungssysteme verantwortlich.
§14a EnWG eröffnet neue Möglichkeiten für alle, die Strom smarter nutzen möchten. Wenn Sie bereits heute auf Technologien wie Wärmepumpe oder Wallbox setzen, sollten Sie prüfen, welches Modell für Sie infrage kommt. Denn mit dem richtigen Tarif, dem passenden Zählermodell und etwas Flexibilität lässt sich Ihre Stromrechnung dauerhaft senken – und gleichzeitig leisten Sie einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung der Zukunft.
Weitere Informationen zu unseren Stromtarifen für Wärmepumpe und E-Auto finden Sie hier:
Welche Anlagen sind betroffen?
Diese Übersicht und weitere Erläuterungen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Was bedeutet Steuerung konkret?
Steuerung bedeutet, dass Ihr Netzbetreiber im Fall einer drohenden Netzüberlastung Ihr steuerbares Gerät – zum Beispiel Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher – vorübergehend herunterregeln darf. Das passiert nur in Ausnahmefällen und dient der Stabilität des Stromnetzes. Wichtig: Die Leistung wird dabei nie unter 4,2 kW gesenkt – genug, damit Ihre Anlage weiterhin funktioniert, meist ohne dass Sie etwas davon bemerken. Ebenfalls darf der Netzbetreiber maximal 2 Stunden pro Tag die Leistung der Anlage aktiv reduzieren.
Wie hoch ist die pauschale Reduzierung (Modul 1)?
Die pauschale Reduzierung setzt Ihr Netzbetreiber fest. Diesen finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung oder ganz einfach über das Netzportal der Verteilnetzbetreiber vnbdigital.de. In unserem Vertriebsgebiet sind diese Stromnetzbetreiber tätig:
Verteilnetzbetreiber und aktuelle pauschale Reduzierung (Modul 1) - Stand vom 17.12.2025:
- Westnetz GmbH: 165,05 € (brutto)
- EAM Netz GmbH: 214,59 € (brutto)
- ENM (Energieversorgung Mittelrhein GmbH & Co. KG): 137,03 € (brutto)
- Bad Honnef AG: 169,61 € (brutto)
- RheinNetz GmbH: 113,74 € (brutto)
Wie und durch wen wird die Reduzierung abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt über uns, als Ihrem Stromlieferanten. Die Netzentgeltreduzierung wird in der Rechnung transparent ausgewiesen.
Woher weiß ich, wer mein Netzbetreiber ist?
Ihren Stromnetzbetreiber finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung oder ganz einfach durch Eingabe Ihrer Postleitzahl über das Netzportal der Verteilnetzbetreiber vnbdigital.de.
Wieso kann ich eine Netzentgeldreduzierung in Anspruch nehmen, obwohl noch kein Smart-Meter Gateway eingebaut wurde?
Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung haben Sie, in der Regel über Ihren Installateur, die Anmeldung beim Netzbetreiber vorgenommen. Für den Einbau der entsprechenden Technik ist der Netz- bzw. Messstellenbetreiber verantwortlich. Die Anmeldung allein reicht aus, um von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren.
Wie wählt und beantragt man das für sich passende Modul?
Beim Einbau einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung kümmert sich Ihr Installateur um die Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber und bespricht mit Ihnen, welches Modul für Sie geeignet ist.
Kann ich auch von den reduzierten Netzentgelten profitieren, wenn meine Anlage vor dem 01.01.2024 installiert wurde?
Für Anlagen, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden gelten noch alte Vergünstigungen. Sie können allerdings in das neue System wechseln. Diesen Wechselwunsch müssen Sie gegenüber Ihrem Netzbetreiber erklären. Ein Wechsel zurück ins Altsystem ist dann aber nicht mehr möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Hier haben wir die Websites der Netzbetreiber unseres Versorgungsgebiets für Sie zusammengetragen:
- Westnetz: westnetz.de
- EAM: eam-netz.de
- ENM: energienetze-mittelrhein.de
- BHAG: bhag.de
