Gesetzliche Änderung zum schnellen Lieferantenwechsel wirkt sich auf Bearbeitung von Umzügen aus – Adresswechsel müssen rechtzeitig im Voraus angekündigt werden
Siegburg. Seit Anfang Juni gilt eine Neuerung des Energiewirtschaftsgesetzes: Laut Paragraf 20a müssen Stromversorger Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden technisch abwickeln. Durch die neue Regelung der Bundesnetzagentur verkürzt sich die Bearbeitungszeit, wenn Verbraucher den Stromlieferanten wechseln möchten. Auswirkungen auf die Laufzeiten und Kündigungsfristen der Stromlieferverträge hat das keine – sie bleiben wie vertraglich vereinbart. Wichtig zu wissen ist, dass sich die Neuerung auch auf die Abwicklung von Umzügen auswirkt: Die rhenag Energie informiert darüber, dass ein Wohnortwechsel rechtzeitig – je nach Vertrag bis zu sechs Wochen vorher – angekündigt werden muss. „Ab sofort können wir – und alle anderen Stromversorger auch – Umzüge technisch nur noch dann abwickeln, wenn der Termin in der Zukunft liegt. Die rückwirkende Bearbeitung ist nicht mehr möglich“, erläutert Stefan Kaesberg, Leiter Marktpartnermanagement bei der rhenag. Wird beispielsweise ein Auszug nicht vorab angekündigt, bleiben Kunden am alten Wohnort weiterhin als Vertragspartner registriert – und zahlen unter Umständen für den Energieverbrauch des neuen Bewohners. Die Regelung greift völlig unabhängig davon, ob beim Umzug der Stromlieferant gewechselt oder der alte Vertrag mitgenommen wird. Die frühzeitige Vorankündigung ist auch dann relevant, wenn bei einer Immobilie der Eigentümer wechselt. Stefan Kaesberg erläutert: „Insbesondere Vermieter und Hausverwaltungen werden viel damit zu tun haben. Deshalb raten wir ihnen, diese Informationen an ihre Mieterinnen und Mieter zu kommunizieren.“ Auf der Internetseite ermöglicht die rhenag Energie ihren Kundinnen und Kunden mit wenigen Klicks und Informationen, ihren Umzug zu melden. Auch den Wechsel in einen ihrer Tarife ist unkompliziert über die Website möglich.
Sowohl beim Lieferantenwechsel als auch beim Umzug ersetzt ab sofort die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) die bisher übliche Zählernummer. Die elfstellige MaLo-ID identifiziert jede Verbrauchsstelle eindeutig und vereinfacht zudem die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Kunden. Sie findet sich auf der Jahresverbrauchsabrechnung oder kann beim zuständigen Messstellenbetreiber erfragt werden. „Kunden, die beispielsweise bei einem Einzug die MaLo-ID noch nicht haben, können während der Übergangsphase auch wie bisher Zählernummer und die Adresse angeben“, erläutert Stefan Kaesberg.
Weitere Informationen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel gibt es auf der Website der rhenag Energie unter: https://rhenag-energie.de/privatkunden/kontakt-service/haeufig-gestellte-fragen. Fragen beantworten zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenforum in Siegburg oder in einem der regionalen Servicebüros.
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