

Hennef zeigt Herz
Wir spenden 5 Euro für jeden neuen Stromkunden aus Hennef!*
Zum 20-jährigen Jubiläum der Initiative „Hennef zeigt Herz“ setzen wir gemeinsam ein Zeichen! Als regionaler Energiepartner unterstützen wir die wichtige Arbeit der Initiative für Jung und Alt – und Sie können ganz einfach mithelfen:
Für jeden neuen Stromkunden aus Hennef spenden wir 5 Euro* an „Hennef zeigt Herz“. So unterstützen Sie als rhenag Stromkunde Projekte, die Hennef und ihren Menschen zugutekommen.
Die Aktion läuft vom 07. April bis zum 03. Oktober 2025.

Hennef zeigt Herz
Die Initiative "Hennef zeigt Herz" ist eine Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendstiftung Hennef und der Bürgerstiftung Altenhilfe Stadt Hennef. Ein Ziel ist es, Chancengleichheit in den Bereichen Bildung, Förderung und Kultur für Kinder zu ermöglichen. Gleichermaßen setzt sich die Initiative für die Teilhabe und Fürsorge von älteren Menschen und deren Angehörigen ein.
Am 3. Oktober 2025 feiern die Stiftungen ihr 20-jähriges Jubiläum. In dieser Zeit wurden viele bedeutende Projekte realisiert.
Wir freuen uns, diese wichtige Arbeit in Hennef mit unserer Spendenaktion zu unterstützen!
Jetzt Tarif berechnen, wechseln und Gutes tun!
Hennef zeigt Herz
1 Der Ökostrom von rhenag ist zertifizierter Ökostrom (Zertifizierung im Jahr 2024) aus 100 % Wasserkraft. Weitere Informationen finden Sie in unter dem Menüpunkt Energieträgermix und dem Dokument zur Stromkennzeichnung.
2 Neukunde ist, wer nicht in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in der jeweiligen Sparte (Strom, Erdgas, Wärmestrom) mit Energie versorgt wurde.
3 Die eingeschränkte Preisgarantie im Strom gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten und abweichend von Punkt 3.2 der AGB das Entgelt für Netzentgelte und Messstellenbetrieb inkl. Messung. Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Stromsteuer (Regelsatz), Konzessionsabgaben, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, Umlage nach § 18 AbLaV, § 19 StromNEV-Umlage sind nicht fest vereinbart. rhenag Rheinische Energie AG nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details zu der eingeschränkten Preisgarantie entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2. der AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches oder hier.
Die eingeschränkte Preisgarantie im Erdgas gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten und abweichend von Punkt 3.2 der AGB das Entgelt für Netzentgelte und Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung. Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Energiesteuer (Regelsatz), Konzessionsabgaben, Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Kosten nach § 26 Abs. 1 Energiesicherungsgesetz und Bilanzierungsumlage sind nicht fest vereinbart. rhenag Rheinische Energie AG nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details zu der eingeschränkten Preisgarantie entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2. der AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Erdgas / Rechtliches oder hier.
4 Alle Preisangaben inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Werte aus Übersichtsgründen z.T. gerundet, Grund- und Verbrauchspreis werden auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöhen sich abschließend um die zum Stichtag gültige Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
5 Für die Belieferung mit Strom für Ihre Stromwärmepumpe, muss Ihre Wärmepumpe mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet sein. Ihrerseits wird somit ein Stromzähler für die Wärmepumpe und ein Stromzähler für Haushaltsstrom benötigt.
6 Ein intelligentes Messsystem (iMS), auch Smart Meter genannt, ist ein digitaler Stromzähler, der mit einem hochsicheren Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway, auch SMGW) ausgestattet ist. Hier haben wir für Sie weitere Informationen zum iMS aufgeführt. Weitere Informationen zum intelligenten Messsystem finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum dynamischer Stromtarif finden Sie in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches oder hier.
7 Der Kosten setzen sich aus drei Preisbestandteilen zusammen: dem Grundpreis (in €/Monat) + dem fixen Arbeitspreis (fester Betrag in ct/kWh) + dem dynamischen Börsenstrompreis (variable Bezugskosten des Stroms am EPEX-Spotmarkt Day-ahead Auktion für Deutschland und Luxemburg, in ct/kWh).
8 Bis das iMS vom Messstellenbetreiber so konfiguriert ist, dass rhenag die erforderlichen Stromverbrauchswerte erhält, ersetzt ein Übergangspreis den Arbeits- und Börsenstrompreis. Der Übergangspreis beträgt 35,13 ct/kWh. Der Grundpreis beträgt 16,00 € pro Monat.
* Pflichtfeld zur weiteren Tarifberechnung.
*Die Spende von 5 Euro pro abgeschlossenem Stromvertrag gilt nur für Neukunden aus dem PLZ-Gebiet 53773 beim Abschluss eines Strom Smart-Tarifs. Neukunde ist, wer nicht in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in der jeweiligen Sparte (Strom) mit Energie versorgt wurde.