Die Gasbeschaffungsumlage entfällt
Oktober 2022
Die Gasbeschaffungsumlage tritt nicht wie geplant in Kraft
Seit dem 29. September steht fest, dass die Gasbeschaffungsumlage nicht wie ursprünglich geplant zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt, sondern grundsätzlich entfällt. Das heißt, dass wir diese Umlagen nicht an Sie als Kundinnen und Kunden weitergeben müssen.
Über die Gas- und Strompreisbremse informieren wir Sie sobald möglich
Bezüglich des angekündigten, subventionierten Strom-Basisverbrauchs für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der ebenfalls in Aussicht gestellten Gas- und Strompreisbremse erwarten wir nun die Details aus der Politik. Selbstverständlich werden wir auch diese Regelungen entsprechend umsetzen. Da die konkrete Ausgestaltung noch aussteht, können wir uns dazu noch nicht äußern und bitten hierfür ebenfalls um Ihr Verständnis.
Auch wir wünschen uns mehr Planbarkeit
Ebenso wie Sie wünschen wir uns, dass über die angekündigten Preisbremsen für Strom und Gas schnell Klarheit geschaffen wird und sie in der Praxis als tragfähige und verlässliche Lösungen umgesetzt werden. Damit Sie und wir die notwendige Planbarkeit bezüglich der Energiepreisentwicklung zurückbekommen.
Als rhenag Kunde haben Sie keine vermeidbaren Überraschungen zu befürchten
Wir verstehen, dass Sie aktuell viele Fragen zur Abwicklung der Rücknahme der Umlage haben. Bitte geben Sie uns die Möglichkeit, die nun angekündigten Änderungen so praktikabel und kundenfreundlich wie möglich umzusetzen. Unabhängig von den Vorgaben der Politik können Sie sich darauf verlassen, dass wir alle notwendigen Kostenbestandteile und Umlagen bei unserer Preisgestaltung berücksichtigen. Auf diese Weise bekommen Sie die größtmögliche Klarheit über Ihre Energiepreise und haben keine vermeidbaren Überraschungen zu befürchten. Gemeinsam kommen wir durch die Energiekrise.